Vortrag über „Religion am Arbeitsplatz – rechtliche Grenzen betrieblicher Verbote“

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14.07.2019 – 14 Uhr:

„Religion am Arbeitsplatz – rechtliche Grenzen betrieblicher Verbote“.

Dürfen private Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz das Tragen religiös konnotierter Kleidung und Symbole pauschal verwehren? Bisher war die Rechtslage für den privaten Bereich zumindest in Deutschland höchstrichterlich geklärt und schien eindeutig: Ohne Vorliegen einer hinreichend konkreten Gefahr und wenn nicht im Einzelfall die betrieblichen Interessen überwiegen, sind pauschale Verbote sowie Kündigungen unrechtmäßig. Als weiterer Akteur im Bereich der Grundrechte tritt aber zunehmend der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf. Seit dieser im März 2017 in einem Fall Verbote religiöser Kleidung in Gestalt von „Neutralitätsregeln“ für grundsätzlich zulässig erachtete, stellt sich deutschen Gerichte die Frage, inwiefern private Arbeitgeber unter Verweis auf die „betriebliche Neutralität“ religiös diskriminieren dürfen. Der Vortrag beleuchtet die Auswirkungen der EuGH-Urteile auf die Rechtspraxis deutscher Gerichte, die diese Frage jüngst erstmals dem EuGH vorlegten.

Referentin: Frau Aqilah Sandhu (Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg)

 

 

 

 

 

 

 

 

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