Auslandsstudium
1. Entscheidungsfindung
Voraussetzungen für die Teilnahme am Erasmus-Studien-Programm
Das Erasmus(+)-Programm steht allen Studierenden der Studiengänge am Department Islamisch Religiöse Studien offen. Generell müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an Erasmus(+) möglich ist:
- Immatrikulation an der FAU
- Absolvierung von mind. 2 Semestern vor Beginn des Auslandsaufenthalts
- ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache im Zielland (mind. A2-Niveau des Europäischen Referenzrahmen)
Gasthochschule
Das DIRS kooperiert mit der deutschen Sektion der renommierten al-Azhar Universität in Kairo. Informationen finden Sie unter folgendem Link. Seit Kurzem gibt es die Möglichkeit, an der Harran University/ Türkei für ein Semester zu studieren. Hier ist der Link dazu. Außerdem hat das DIRS eine Erasmus Kooperation mit dem Al-Qasemi College in Israel. Hier finden Sie einen Link zum College. Seit dem WS 20/21 beginnt eine Erasmus Kooperation mit dem Department Near and Middle Eastern Studies am Trinity College Dublin in Irland. Mehr Informationen finden Sie den Link zum Department des Trinity College Dublin. Des Weiteren gibt es einen Austausch mit der Universität Sarajevo.
Dauer des Auslandsaufenthalts
An den Universitäten können Sie 1 Semester lang studieren. Bitte beachten Sie, dass die Einteilung des akademischen Jahres je Hochschule unterschiedlich ist. Möglicherweise starten Sie Ihren Auslandsaufenthalt bereits einige Wochen nach Ende der Vorlesungszeit an der FAU.
Aufenthaltszeitpunkt
Sie können sich bereits im ersten Fachsemester des Bachelor- oder Master-Studiums für einen Erasmus+-Platz bewerben. Ein Auslandsaufenthalt ist im Bachelor-Studiengang frühestens im 3. Fachsemester möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie sich in jedem Fall ca. 1 Jahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes bewerben müssen. Um individuell zu entscheiden, welcher Aufenthaltszeitpunkt für Sie am günstigsten ist, sprechen Sie bitte mit Ihrer Erasmus+-Koordinatorin.
2. Bewerbung
Erster Schritt: Institutsinterne Bewerbung
Die Bewerbung für einen der insgesamt 3 Erasmus(+)-Plätze erfolgt zunächst institutsintern. Hierfür müssen Sie das Erasmus(+)-Bewerbungsformular des Instituts ausfüllen und gemeinsam mit Nachweisen zu Studienverlauf und Sprachkenntnissen fristgerecht bei der Erasmus(+)-Koordinatorin einreichen. Im akademischen Jahr gibt es zwei Bewerbungstermine.
Hier ist der Link zum Erasmus(+)-Bewerbungsformular.
Bewerbungsfrist ist Mitte Januar:
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist sind in Einzelfällen Bewerbungen für Restplätze möglich.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen für ein Austauschstudium an Partneruniversitäten des DIRS:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
- Notenübersicht aus Meincampus
- bei Master-Studenten: der Bachelor-Abschluss inkl. Transkript oder Modulübersicht
- Sprachnachweis (wenn nicht aus Transkript/Meincampus ersichtlich)
Befürwortung der Bewerbung durch den Programmbetreuenden, nachdem ein persönliches Bewerbungsgespräch stattgefunden hat.
Die Nominierung erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Alle Bewerber und Bewerberinnen werden per Email von den Erasmus+-Koordinatoren über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert.
Zweiter Schritt: Bewerbung an der Gasthochschule
Wenn Sie im institutsinternen Bewerbungsverfahren für einen Erasmus+-Platz nominiert wurden, müssen Sie sich in einem zweiten Schritt selbständig direkt bei der Partnerhochschule bewerben. Informationen zum jeweiligen Verfahren sowie die Bewerbungsformulare finden Sie auf den Webseiten der Partnerhochschulen. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen der Gasthochschulen unbedingt eingehalten werden müssen.
3. Vorbereitung des Aufenthalts
Im Rahmen des Erasmus(+)-Studien-Programms steht Ihnen für fachliche Fragen die Erasmus(+)-Koordinatoren des Instituts zur Verfügung. Bei administrativen Fragen hilft Ihnen das Referat für Internationale Angelegenheiten. Einige Belange müssen Sie als Erasmus(+)-Studierende jedoch selbständig organisieren. Es wird erwartet, dass sich nominierte Studierende selbständig um die Bewerbung an der Gasthochschule, ordnungsgemäße Beurlaubung an der FAU, Unterkunft im Zielland, An- und Abreise, ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung und Haftpflicht) sowie eine angemessene sprachliche Vorbereitung kümmern.
Studienvorhaben (Learning Agreement)
Vor der Abreise sollten Studierende mit den Erasmus+-Koordinatoren des DIRS das Studienvorhaben im Ausland abstimmen. Die Kurswahl wird in einem Belegungsplan (Learning Agreement) schriftlich festgehalten und muss von der Erasmus+-Koordinatorin unterschrieben werden.
Anerkennung von Studienleistungen
Das DIRS empfiehlt die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und unterstützt Studierende bei der Anerkennung. Das Learning Agreement ist hierfür eine wichtige Grundlage. Es sollte daher vor Antritt des Auslandsaufenthalts mit der Erasmus+-Koordinatorin gut abgestimmt werden.
Die tatsächliche Anrechnung von Studienleistungen erfolgt generell erst nach Beendigung des Auslandsaufenthalts. Studierende, die sich im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen möchten, wenden sich bitte mit möglichst umfangreichen Informationen zu dem anzuerkennenden Kurs (Seminarplan, Kopie der Hausarbeit oder Essays, Transcript of Records etc.) an die Erasmus+-Koordinatorin.
Voraussetzungen für Anerkennung
Voraussetzung für die Anerkennung eines im Ausland besuchten Kurses ist generell, dass der Kurs inhaltlich und im Leistungsumfang dem Kurs im Fachbereich Theater- und Medienwissenschaft entspricht als dessen Äquivalent er anerkannt werden soll. Eine Anerkennung von Kursen kann auch dann erfolgen, wenn sich der im Ausland besuchte Kurs in der Zahl der zugewiesenen ECTS oder der Art der Abschlussleistung von dem Kurs an der FAU unterscheidet.
Schlüsselqualifikationen
Bachelor-Studierende können während ihres Auslandsstudiums Schlüsselqualifikationen erwerben, die nach Rückkehr angerechnet werden. Es gelten hierbei dieselben Auflagen wie für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen an der FAU: Der Kurs muss von einer Hochschule angeboten werden und darf nicht aus den regulär studierten Fächern stammen. Unabhängig davon ob Kurse angerechnet werden, können sich Studierende für das Absolvieren eines mind. 1-semestrigen Auslandsstudiums 5 ECTS im Bereich Schlüsselqualifikation anrechnen lassen. Hierfür ist der Nachweis (per Transcript of Records) erforderlich, dass regulär im Ausland studiert wurde.
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Incoming students
Please contact Prof. Dr. Mohammed Nekroumi